Ausschließlich folgende Personengruppen sind Mitglieder der Arbeitskammer des Saarlandes und damit berechtigt unsere Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Arbeits- Sozial- und Steuerrecht in Anspruch zu nehmen:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch Minijobber/Aushilfen) mit Arbeitsort im Saarland
Auszubildende mit Ausbildungsbetrieb im Saarland
Arbeitssuchende in Deutschland, die zuletzt als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Saarland beschäftigt waren
Rentnerinnen und Rentner im Jahr ihres Rentenbeginns sowie im darauffolgenden Jahr, sofern sie vor Rentenbeginn Mitglied der Arbeitskammer waren
kompetent
Qualifizierte, erfahrene Expertinnen und Experten
sicher
Verschlüsselte Speicherung im abgeschlossenen Kundenbereich
schnell
Antworten häufig schon am gleichen Werktag
Steuerterminanfrage
Antragsfrist für Steuerberatungstermin: 01. Juli bis 31. Juli 2025
Willkommen bei der neuen Steuertermin-Vergabe der Arbeitskammer. Vergeben werden aktuell Steuerberatungs-Termine für den Zeitraum 1. September 2025 bis 30. November 2025. Die Beratungstermine werden unter allen Anträgen am Ende der Bewerbungsfrist verlost. Der Zeitpunkt des Antrags innerhalb dieser Frist spielt daher keine Rolle. Hier finden Sie: Alle wichtigen Infos zum Verfahren (barrierefreies PDF ) Zur Steuerterminvergabe