Zahlreiche Änderungen haben sich 2023 unter anderem durch das Jahressteuergesetz 2022, das Inflationsausgleichsgesetz und das Wachstumschancengesetz ergeben.
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz werden die Bürgerinnen und Bürger – insbesondere Familien – angesichts der erheblichen Preiserhöhungen entlastet. Dazu wurde unter anderem der Grundfreibetrag angehoben, die kalte Progression abgebaut sowie die Kinderfreibeträge und das Kindergeld angehoben.
Durch das Jahressteuergesetz 2022 werden sowohl der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Sparer-Pauschbetrag und auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab 2023 erhöht.
Ebenso werden die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern und Homeofficeplätzen an die neue Realität der Arbeitswelt angepasst und neu gefasst.
Um einer möglichen Doppelbesteuerung der Renteneinkünfte entgegenzuwirken, sind die Beiträge zu Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab dem Jahr 2023, statt wie ursprünglich vorgesehen ab dem Jahr 2025, vollständig abzugsfähig. Zudem steigt der Besteuerungsanteil der Renten ab dem Jahr 2023 jährlich nur noch um einen halben Prozentpunkt.
Wir beziehen uns im Aufbau der Broschüre auf die aktuellen Einkommensteuer-Formulare, die 2023 in vielen Bereichen neugestaltet wurden.
Bei aller Ausführlichkeit verzichtet die Broschüre in bestimmten Bereichen auf eine ins Detail gehende Kommentierung.
Die Broschüre im barrierefreien PDF-Format zum online-Lesen und Herunterladen: www.arbeitskammer.de/broschuere-einkommensteuer
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